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Erst ein Vortrag mit der Verdeutlichung "Was ist Höchstdruck? Warum ist Schutz so wichtig?" Und dann folgen Vorführung und Praxis am Gerät.
UVV-Belehrung

Sie wissen doch,

!

als Gewerbetreibender mit eigenen Hochdruckstrahlern müssen Sie 1x jährlich Ihre Hochdruckstrahler auf die Betriebssicherheit hin kontrollieren lassen. Nur dann sind Sie bei einer anstehenden Betriebsprüfung auf der "technisch" sicheren Seite.

Dass wir Ihnen dabei helfen, ist für uns seit Jahren schon "Klare Sache". 

Aber wussten Sie, dass auch Ihre Mitarbeiter 1x jährlich gemäß der Unfallverhütungsvorschrift

(UVV BGR 500-36 (ehemals VBG 87 und BGV D15)

unterwiesen werden müssen?

Ebenso muss auf die Verordnungen VDE 0701/0702 hingewiesen werden.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei!

Durch unseren Vortrag mit anschliessender praktischer Unterweisung helfen wir Ihnen. Jeder Teilnehmer erhält abschließend eine schriftliche Bescheinigung über die Teilnahme. So sind Sie als Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragter Ihrer Verantwortung nachgekommen, falls es dennoch zu einem Unfall kommen sollte.

 

Setzen Sie sich mit uns (hier) in Verbindung und machen Sie einen Termin.

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Ein Beispiel

Am 02.02.2005 hielten wir ein UVV-Seminar bei einer renormierten Hamburger Reinigungsfirma durch.

Hier ein paar Bilder...

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