2.11 Unzulässige Betriebs- und Arbeitsweisen
  • Das Arbeiten mit falschen Betriebsmitteln ist verboten. Hierunter fällt z. B. mangelhafte
    Wasserqualität oder das Beimengen von chemischen Zusätzen
     
  • Eine zu hohe Temperatur des Fördermediums ist verboten
     
  • Der Betrieb einer Hochdruckwasserstrahlmaschine ohne Sicherheitseinrichtung gegen
    Drucküberschreitung ist verboten.
     
  • Das Arbeiten mit unzulässig hohem Betriebsüberdruck ist verboten.
     
  • Der Betrieb einer Hochdruckwasserstrahlmaschinen ohne eine funktionierende
    Betriebsüberdruckanzeige ist verboten.
     
  • Der Betrieb von Putzmeister-Hochdruckwasserstrahlmaschinen in Verbindung mit
    Fremdprodukten (Zubehöre, Düsensysteme, …) ist verboten.
     
  • Schweißarbeiten an druckführenden Teilen, z. B. Düsenrohr, usw., sind verboten
     
  • Die Verwendung von Schlauchverbindern aus Gusseisen oder anderen Materialien, die
    nicht für Wasserhochdruckbetrieb geeignet sind, ist verboten.
     
  • Veränderungen der elektrischen Steuerung, z. B. durch Umprogrammieren der SPS
    (speicherprogrammierte Steuerung), sind verboten.
     
  • Veränderungen der pneumatischen Steuerung sind verboten.
     
  • Das Beseitigen von Leckagen bzw. Undichtigkeiten, ohne dass die
    Hochdruckwasserstrahlmaschine abgeschaltet und drucklos ist, ist verboten.
     
  • Der Betrieb einer defekten bzw. nicht arbeitssicheren Maschine ist verboten
     
  • Die Inbetriebnahme einer Hochdruckwasserstrahlmaschine ist verboten, wenn vorher keine
    Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen sowie eine tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn
    auf defekte Schläuche, beschädigte Spritzeinrichtungen sowie auf allgemeine Mängel
    stattgefunden hat.
     
  • Manipulation an Sicherheitsventilen ist verboten.
     
  • Das Festsetzen des Abzugshebels an Hochdruckpistolen ist verboten
    Achtung! niemals Festsetzen des Pistolenabzuges
  • Die Verwendung von Spritzrohren und Lanzen als Brechstange oder deren
    gewaltsame Handhabung ist verboten.