2.11 Unzulässige Betriebs- und Arbeitsweisen
- Das Arbeiten mit falschen Betriebsmitteln ist verboten. Hierunter fällt z. B. mangelhafte
Wasserqualität oder das Beimengen von chemischen Zusätzen
- Eine zu hohe Temperatur des Fördermediums ist verboten
- Der Betrieb einer Hochdruckwasserstrahlmaschine ohne Sicherheitseinrichtung gegen
Drucküberschreitung ist verboten.
- Das Arbeiten mit unzulässig hohem Betriebsüberdruck ist verboten.
- Der Betrieb einer Hochdruckwasserstrahlmaschinen ohne eine funktionierende
Betriebsüberdruckanzeige ist verboten.
- Der Betrieb von Putzmeister-Hochdruckwasserstrahlmaschinen in Verbindung mit
Fremdprodukten (Zubehöre, Düsensysteme, …) ist verboten.
- Schweißarbeiten an druckführenden Teilen, z. B. Düsenrohr, usw., sind verboten
- Die Verwendung von Schlauchverbindern aus Gusseisen oder anderen Materialien, die
nicht für Wasserhochdruckbetrieb geeignet sind, ist verboten.
- Veränderungen der elektrischen Steuerung, z. B. durch Umprogrammieren der SPS
(speicherprogrammierte Steuerung), sind verboten.
- Veränderungen der pneumatischen Steuerung sind verboten.
- Das Beseitigen von Leckagen bzw. Undichtigkeiten, ohne dass die
Hochdruckwasserstrahlmaschine abgeschaltet und drucklos ist, ist verboten.
- Der Betrieb einer defekten bzw. nicht arbeitssicheren Maschine ist verboten
- Die Inbetriebnahme einer Hochdruckwasserstrahlmaschine ist verboten, wenn vorher keine
Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen sowie eine tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn
auf defekte Schläuche, beschädigte Spritzeinrichtungen sowie auf allgemeine Mängel
stattgefunden hat.
- Manipulation an Sicherheitsventilen ist verboten.
- Das Festsetzen des Abzugshebels an Hochdruckpistolen ist verboten
- Die Verwendung von Spritzrohren und Lanzen als Brechstange oder deren
gewaltsame Handhabung ist verboten.